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   BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17   

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BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17 (https://dejure.org/2018,1712)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17 (https://dejure.org/2018,1712)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 50/17 (https://dejure.org/2018,1712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit; Abwägung des berechtigten Interesses nach beruflicher und sozialer Eingliederung und des durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit an der Integrität des Anwaltsstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit; Abwägung des berechtigten Interesses nach beruflicher und sozialer Eingliederung und des durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit an der Integrität des Anwaltsstandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.2015 - AnwZ (Brfg) 55/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17
    Die mit der Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verbundene Einschränkung der freien Berufswahl ist nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2017 - 1 BvR 1822/16, juris Rn. 25; Senat, Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 10/10, juris Rn. 13 f.; Beschluss vom 10. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 55/14, juris Rn. 5).

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Bewerber ein Verhalten gezeigt hat, dass ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar erscheinen lässt (vgl. BVerfG, aaO; Senat, Beschluss vom 10. Februar 2015, aaO).

    Wurde die Unwürdigkeit durch die Begehung von Straftaten seitens des Rechtsanwalts begründet, ist neben der seit der Begehung der letzten Straftat vergangenen Zeitspanne zu berücksichtigen, ob der Bewerber sich in der Zwischenzeit auch ansonsten untadelig geführt hat (Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015, aaO, Rn. 6 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Auszug aus BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17
    Die mit der Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verbundene Einschränkung der freien Berufswahl ist nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2017 - 1 BvR 1822/16, juris Rn. 25; Senat, Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 10/10, juris Rn. 13 f.; Beschluss vom 10. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 55/14, juris Rn. 5).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 AGH 28/17

    Versagen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens

    Auszug aus BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17
    AGH Hamm, Entscheidung vom 14.07.2017 - 1 AGH 28/17 -.
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17
    Die Klage gegen den Widerrufsbescheid blieb erfolglos (siehe Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10

    Wiederzulassung zu Rechtsanwaltschaft: Versagung wegen Berufsunwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17
    Die mit der Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verbundene Einschränkung der freien Berufswahl ist nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2017 - 1 BvR 1822/16, juris Rn. 25; Senat, Urteil vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 10/10, juris Rn. 13 f.; Beschluss vom 10. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 55/14, juris Rn. 5).
  • BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit und wegen

    Auszug aus BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 50/17
    Wurde die Unwürdigkeit durch die Begehung von Straftaten seitens des Rechtsanwalts begründet, ist neben der seit der Begehung der letzten Straftat vergangenen Zeitspanne zu berücksichtigen, ob der Bewerber sich in der Zwischenzeit auch ansonsten untadelig geführt hat (Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015, aaO, Rn. 6 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9).
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